Neue Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen in 2010

Die Bundesnetzagentur hat die von ihr ermittelten Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen für das Jahr 2010 im Bundesanzeiger (Ausgabe Nr. 164 vom 30. Oktober 2009, Seite 3749) veröffentlicht.
Das Erneuerbare- Energien- Gesetz (EEG) schreibt vor, dass die Energieversorger dazu verpflichtet sind, den eingespeisten, von privat erzeugten Solarstrom zu vergüten. Dafür wird eine Mindestvergütung für eine Dauer von 20 Jahren garantiert.
Im Vergleich zu den noch im Jahr 2009 in Betrieb genommenen Anlagen wird die Vergütung je nach Art und Größe der Anlage um 9 bzw. 11 % sinken: Die Bundesnetzagentur berechnet die Sätze auf Basis der Leistung der Anlagen, die in den vergangenen zwölf Monaten gebaut wurden.
Jedoch wird es eine „drastische Förderkürzung“ für Stromerzeugung aus Sonnenenergie nicht geben. Stattdessen läuft die Verringerung der staatlichen Zuschüsse ab Januar 2010 im bisher gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Die neuen Degressionssätze richten sich nach der Leistung der Photovoltaikanlagen, die in den zwölf Monaten seit dem 30. September 2008 der Bundesnetzagentur gemeldet wurden.

Je höher die Leistung, desto geringer die Vergütung sind eine Folge des Solarbooms
Bauherren und Modernisierer, die ihre Photovoltaikanlage 2010 in Betrieb nehmen und Strom ins öffentliche Netz einspeisen wollen, erhalten in den nächsten 20 Jahren weniger. Für Photovoltaikanlagen auf oder an Dächern beziehungsweise Lärmschutzwänden bis zu einer Größe von 30 Kilowattstunden Spitzenleistung (kWp) werden 39,14 Cent je kWp bezahlt (neun Prozent weniger als bisher). 37,23 Cent pro kWp werden für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 100 kWp gezahlt (elf Prozent weniger als bisher).
35,23 Cent je kWh erhält man, dessen Anlagen zwischen 100 und 1.000 kWp leisten. Über 1.000 kWp wird mit 29,37 Cent je kWh vergütet. Und 28,43 Cent je kWh gibt es für Photovoltaiksysteme, die als Freiflächenanlagen gelten. Wer allerdings seinen selbst produzierten Sonnenstrom im eigenen Haus gleich verbraucht, erhält ab 2010 nur noch 22,76 Cent je Kilowattstunde.

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Quelle: Bundesnetzagentur, Stand 08.01.2010