| Die KfW unterstützt Bauherren beim energieeffizienten Bauen, Modernisieren oder Sanieren und fördert Beratungsleistungen bei der energetischen Sanierung.
Sonder-Bonus für Beratung und mehr
Bei einer energetischen Sanierung oder Heizungsumrüstung ist Unterstützung durch Experten eine echte Hilfe. Bestens beraten sind Sie auch mit Programm 431: In diesem Zuschussprogramm fördert die KfW
• die professionelle Baubegleitung durch Sachverständige während Ihrer Sanierungsphasein in Höhe von 50 % Ihrer Kosten (bis zu 2.000 Euro pro Vorhaben),
• den Abbau von Nachtstromspeicheröfen mit 200 Euro pro abgebautem Gerät oder
• die Optimierung der Wärmeverteilung bestehender Anlagen, wenn Sie die Heizung nicht erneuern, mit 25 % der damit verbundenen Kosten.
Vorteile:
• Förderung Ihrer Eigeninitiative durch einen Zuschuss direkt auf Ihr Konto
individuelle Beratung - gesenktes Risiko und Kosten
• Sie können dieses Förderprogramm nutzen, wenn Sie Eigentümer Ihres Wohnraums/-gebäudes sind und selbst darin wohnen oder vermieten.
Ihren Antrag stellen Sie nach dem Umbau direkt bei der KfW, spätestens 6 Monate nach Abschluss der Sanierung (Datum der Rechnungsstellung). Nach Prüfung Ihrer Unterlagen wird der Zuschuss direkt auf Ihr Konto überwiesen.
Nicht gefördert werden
• Umbauten an Ferien- und Wochenendhäusern.
• Aufwendungen für umfassende Energieberatung zählen nicht zum Förderumfang des KfW-Programms 431 (diese wird separat im Programm "Vor-Ort-Beratung" vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA gefördert).
http://www.kfw-foerderbank.de
Quelle: KfW, Stand 08.01.2010 |